Die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung – kurz 17. BImSchV – ist der seit vielen Jahren angewandte Standard bei der Abreinigung von Abgasen für Anlagen zur energetischen Abfallverwertung. Die Anforderungen an die Abluftreinigung nach den Vorgaben der 17. BImSchV sind bundesweit die strengsten und haben nach Einführung im Jahre 1990 flächendeckend zu messbaren Erfolgen in der Luftreinhaltung geführt.
 
Eindrucksvoll bestätigt werden diese Aussagen durch neuere Studien des Bundesministeriums für Umwelt und des Umweltbundesamtes. Diese überaus überzeugenden Belege für die Wirksamkeit der Anforderungen nach der 17. BImSchV finden sich z.B. in dem "Sonderteil der BMU-Zeitschrift 'Umwelt' Nr. 10/2004". Dort werden die Erfolge der Luftreinhaltungsvorschriften, insbesondere der 17. BImSchV, mit konkreten Zahlen untermauert.
 
Beispielhaft seien an dieser Stelle zwei Textstellen zitiert:
 
"… insbesondere Dioxine und Furane wurden durch die strengen Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung auf weniger als ein Tausendstel von 1990 bis heute verringert und spielen somit praktisch keine Rolle mehr."
 
"Auch bei den Feinstaubemissionen konnte die noch 1990 bestehende "Netto-Belastung" beseitigt und in eine deutliche "Netto-Entlastung" umgewandelt werden."
 
Gibt es überzeugendere Argumente als die Umkehr von einer Belastung in eine Entlastung? Das heißt: gerade die energetische Verwertung nach der 17. BImSchV stellt ein besonders umweltverträgliches Verfahren dar.
 
Alle oben genannten Argumente gelten auch für das IHKW-Andernach, welches die strengen Anforderungen voll umfänglich erfüllt. Erreicht wird dies technisch durch den Einsatz eines zweistufigen Abgasreinigungsverfahrens. Dabei ist der eingesetzte Gewebefilter der zentrale Baustein. Dieser gehört zur Kategorie der Hochleistungsfilter mit Abreinigungsleistungen von > 99,5% betreffend staubförmige oder staubgebundene Inhaltsstoffe des Rauchgases.  
 
IHKW-Andernach stellt damit einen weiteren Baustein für die Erfolgsgeschichte der Luftreinhaltung in Deutschland zur Verfügung.
 
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