Die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung – kurz 17. BImSchV – ist
der seit vielen Jahren angewandte Standard bei der Abreinigung von
Abgasen für Anlagen zur energetischen Abfallverwertung. Die
Anforderungen an die Abluftreinigung nach den Vorgaben der 17. BImSchV
sind bundesweit die strengsten und haben nach Einführung im Jahre 1990
flächendeckend zu messbaren Erfolgen in der Luftreinhaltung geführt.
Eindrucksvoll bestätigt werden diese Aussagen durch neuere Studien
des Bundesministeriums für Umwelt und des Umweltbundesamtes. Diese
überaus überzeugenden Belege für die Wirksamkeit der Anforderungen nach
der 17. BImSchV finden sich z.B. in dem "Sonderteil der
BMU-Zeitschrift 'Umwelt' Nr. 10/2004". Dort werden die Erfolge
der Luftreinhaltungsvorschriften, insbesondere der 17. BImSchV, mit
konkreten Zahlen untermauert.
Beispielhaft seien an dieser Stelle zwei Textstellen zitiert:
"… insbesondere Dioxine und Furane wurden durch die strengen
Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung auf weniger als ein
Tausendstel von 1990 bis heute verringert und spielen somit praktisch
keine Rolle mehr."